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Aufenthalt & Migration

Fiktionsbescheinigung beantragen

Erfahren Sie alles über die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung, einschließlich Voraussetzungen, benötigter Unterlagen und Ablauf.

Aktualisiert: 24.06.2026 Schwierigkeit: Mittel Dauer: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen. Zuständig: Die zuständige Ausländerbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Die Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument, das in Deutschland ausgestellt wird, um den rechtlichen Status eines Ausländers während des Verfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu klären. Sie dient als Nachweis, dass der Antragsteller rechtmäßig in Deutschland verweilt, bis über den Antrag entschieden wurde.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein laufendes Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels.
  • Ein gültiger Reisepass oder Passersatz.
  • Nachweis über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Fiktionsbescheinigung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz.
  • Aktuelles Passfoto.
  • Nachweis über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel.
  • Nachweise über den bisherigen Aufenthalt (z.B. Mietvertrag, Meldebescheinigung).

Ablauf der Beantragung

Der Ablauf zur Beantragung einer Fiktionsbescheinigung gestaltet sich in mehreren Schritten:

  1. Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren.
  2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen.
  3. Persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen und den Antrag stellen.
  4. Warten auf die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung.

Mögliche Kosten

Die Kosten für die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung können variieren, liegen jedoch in der Regel zwischen 30 und 100 Euro. Es können zusätzliche Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten anfallen.

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit für die Fiktionsbescheinigung kann je nach Ausländerbehörde und individueller Situation unterschiedlich sein. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.

Zuständige Stellen

Die Fiktionsbescheinigung wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Diese ist in der Regel in der Stadt oder Gemeinde angesiedelt, in der Sie wohnen.

Regionale Unterschiede

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen und Abläufe zur Beantragung einer Fiktionsbescheinigung je nach Bundesland, Kommune oder Behörde abweichen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde zu informieren.

Offizielle Quellen

Für weitere Informationen und aktuelle Regelungen besuchen Sie die offiziellen Webseiten der jeweiligen Ausländerbehörden oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Aktuelles Passfoto
  • Nachweis über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel
  • Nachweise über den bisherigen Aufenthalt (z.B. Mietvertrag, Meldebescheinigung)

Voraussetzungen

  • Laufendes Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Nachweis über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland

Schritte

  1. Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren
  2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen
  3. Persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen und den Antrag stellen
  4. Warten auf die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung

Kosten und Fristen

Kosten: Die Kosten für die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung liegen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Offizielle Links

Häufige Fragen

Diese Informationen sind allgemein und keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung. Vorgaben können je nach Bundesland, Kommune oder zuständiger Stelle abweichen.